Allgemeine Verkaufsbedingungen

eingetragener Sitz: (1329 BB) Almere, Rondebeltweg 22, eingereicht im Register des Camber of Commerce von Almere. Registrierungsnummer 390.47.256

KLAUSEL 1 – ANWENDBARKEIT:

Alle eingereichten Angebote und Angebote unterliegen der Erklärung der Anwendbarkeit dieser Standard-Liefer- und Zahlungsbedingungen auf das Angebot und dessen Annahme sowie auf die so geschlossene Vereinbarung.
Diese Bedingungen gelten auch für Lieferungen von Pont auf Anfrage Dritter.
Die Geschäftsbedingungen des Käufers und die Ausschreibungsbedingungen gelten nicht als Teil dieser Vereinbarung, es sei denn, Pont hat diesen Geschäftsbedingungen in seiner Auftragsbestätigung ausdrücklich zugestimmt.

Klausel 2 – Angebote:

Alle Angebote von oder im Auftrag von Pont sind unverbindlich. Die Vereinbarung gilt erst dann als zustande gekommen, wenn Pont das Angebot schriftlich bestätigt hat.
Alle Angebote sind einen Monat gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Das Datum der schriftlichen Bestätigung durch Pont gilt als das Datum, an dem die Vereinbarung geschlossen wurde.
Nachträglich getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sind nur gültig, wenn Pont sie schriftlich bestätigt hat.
Pont behält sich das Urheberrecht an den Bildern, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Prototypen, Modellen, Berechnungen und Berechnungen vor, die mit den Angeboten oder bei anderen Gelegenheiten bereitgestellt werden. Sie bleiben Eigentum von Pont und dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Pont nicht kopiert oder weitergegeben oder an Dritte weitergegeben oder auf andere Weise von der Gegenpartei verwendet werden. Auf Wunsch von Pont sollten sie sofort an Pont zurückgeschickt werden. Aussagen in Bezug auf Größe, Gewicht, Kapazität oder Ergebnisse, die Pont in Bildern, Zeichnungen, Entwürfen, Prototypen, Modellen, Berechnungen und Berechnungen oder auf andere Weise gemacht hat, sind für Pont nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich von Pont garantiert. Im Übrigen gelten diese Aussagen als ungefähre Angaben.

KLAUSEL 3 – TOLERANZEN:

Bestellungen werden ausschließlich von Pont unter gebührender Einhaltung der von Pont standardisierten Abmessungen und Inhalte von Pont angenommen und ausgeführt. Auf Wunsch des Käufers werden dem Käufer Informationen zu den genannten Toleranzen zur Verfügung gestellt. Wenn eine solche Anfrage nicht vor Abschluss der Vereinbarung an Pont gerichtet wird, wird davon ausgegangen, dass der Käufer der oben genannten Anwendbarkeit dieser Toleranzen zugestimmt hat.
Pont garantiert nicht, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie beabsichtigt, auch nicht, wenn Pont auf diesen Zweck aufmerksam gemacht wurde, es sei denn, zwischen den Parteien wurde das Gegenteil vereinbart.

KLAUSEL 4 – GELIEFERTE MENGEN:

Die maximal zulässige Abweichung von der gelieferten Menge beträgt 5%.

Klausel 5 – Preisänderungen:

Wenn in der Zeit zwischen dem Angebotsdatum und dem Liefertermin die Preise für Materialien, Verbrauchsmaterialien und Rohstoffe, Strom und Kraftstoff, von Pont von Dritten beschaffte Teile, Löhne, Gehälter, Sozial- und Sozialversicherungsbeiträge, öffentliche Abgaben, Beförderungsraten oder Versicherungsprämien werden erhöht, einschließlich Preiserhöhungen von Materialien und Teilen infolge von Währungsrisiken oder wenn staatliche Maßnahmen angekündigt werden, die bestimmte Konsequenzen haben, die nicht als normale Handelsrisiken angesehen werden können, oder wenn andere Umstände als Grundlage dienten Da sich die Preise erheblich geändert haben, ist Pont ebenfalls berechtigt, den bei Annahme der Bestellung vereinbarten Preis unter gebührender Beachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen.

KLAUSEL 6 – Aufschub

Wenn die Erfüllung oder sofortige Erfüllung der Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt von Pont nicht zumutbar verlangt werden kann, sind wir nach unserem Ermessen und ausschließlich nach schriftlicher Mitteilung berechtigt, die Leistung entweder für die Dauer höherer Gewalt zu verschieben oder zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen, soweit dies während der Situation höherer Gewalt zu irgendeinem Zeitpunkt gesetzlich zulässig ist, sofern der Vertrag noch nicht erfüllt wurde oder die Waren noch nicht versandbereit sind. Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Aufstand, Streik, Feuerepidemie, Mangel an Rohstoffen, Verbrauchsmaterialien, Werkzeugen oder Maschinen, entweder innerhalb von Ponts eigenen Betrieben oder bei Betrieben Dritter von wem wir

Sie müssen ganz oder teilweise die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe sowie alle anderen Ursachen beschaffen, die außerhalb von Ponts Schuld oder Risikobereich liegen, und dies unbeschadet der Umstände, die gesetzlich als höhere Gewalt angesehen werden können.

KLAUSEL 7 – LIEFERUNG / VERSAND:

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Incoterms an FCA Almere The Netherlands.
Sendungen mit einem Nettorechnungswert von weniger als 450 € werden frachtfrei oder zum Preis der gezahlten Fracht- und Bearbeitungsgebühren bezahlt. Die zusätzlichen Kosten für Express- oder Paketversand werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
Die Lieferzeiten sind immer ungefähre Angaben. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit – sofern dies innerhalb angemessener Grenzen liegt – ist kein Grund, Bestellungen zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen oder Kosten oder Schäden zu erstatten, die sich aus einer solchen Nichteinhaltung der Lieferzeit ergeben. In jedem Fall kann Pont die Lieferzeit um einen Zeitraum verlängern, in dem der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Pont in Verzug gerät, unbeschadet sonstiger Rechte von Pont an dem Käufer aufgrund seines Verzugs.
Pont ist berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise zu liefern, sobald die Ware nach und nach verfügbar ist. Wenn Pont Teile liefert, ist Pont berechtigt, die Zahlung in einer Rechnung in Bezug auf die Teillieferungen gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen.

KLAUSEL 8 – BESCHWERDEN / HAFTUNG:

Reklamationen wegen fehlerhafter Ausführung von Bestellungen müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei Pont eingehen. Andernfalls behält sich Pont das Recht vor, die Reklamation sofort abzulehnen. Die Waren, auf die sich die Beschwerde bezieht, müssen für Pont verfügbar gehalten werden.
Wenn die gelieferte Ware Material- oder Herstellungsfehler oder Schäden aufweist, die auf Kosten von Pont gehen, veranlasst Pont deren Ersatz oder, falls ein Austausch nicht innerhalb einer angemessen kurzen Frist möglich ist, die Erstattung des Rechnungswerts.
Der Käufer verpflichtet sich, die Eignung der Ware für den Verwendungszweck zu prüfen.
Die Haftung von Pont beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz eines fehlerhaften Artikels. Der Käufer stellt Pont von jeglicher Haftung für Schäden frei, die sich aus der Verwendung der von Pont an den Käufer gelieferten Waren ergeben. Pont bezieht die Waren von Dritten und gewährt in Bezug auf diese Waren keine Garantie, die über die von seinen Lieferanten an Pont gewährte Garantie hinausgeht.
Pont wird von jeglicher Haftung befreit und ist nicht verpflichtet, Reklamationen bezüglich Mängeln anzunehmen, wenn der Käufer seine Zahlungs- und / oder sonstigen Verpflichtungen nicht unverzüglich erfüllt hat.

KLAUSEL 9 – FORMEN:

Alle Zeichnungen, Muster, Modelle, Matrizen, Formen und sonstigen Materialien, die von oder für Pont auf Anweisung des Käufers hergestellt werden – im Folgenden gemeinsam genannt: – die Ausrüstung – bleiben Eigentum von Pont, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auch wenn und soweit da die Herstellungskosten ganz oder teilweise vom Käufer getragen werden oder werden. Die vom Käufer zur Verfügung gestellte Ausrüstung bleibt auf seine Kosten und sein Risiko erhalten. Es besteht keine Verpflichtung, diese gegen Schäden durch Feuer, Diebstahl oder andere Schäden zu versichern. Alle Wartungs-, Anpassungs- oder Renovierungsarbeiten für den Käufer gehen zu seinen Lasten. Nach Ablauf von zwei Jahren ab der letzten Bestellung ist Pont nach eigenem Ermessen berechtigt, über diese zu verfügen, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein.

KLAUSEL 10 – VERPACKUNG:

Für Spezialverpackungen nach Kundenspezifikation sowie für Kosten, Kisten und Paletten werden Gebühren erhoben.

Klausel 11 – Zahlung:

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Zahlung ohne Abzug oder Aufrechnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen.
Der Käufer kommt mit dem bloßen Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
Unabhängig von der Art der Zahlung gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn das Konto von Pont vollständig und unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
Im Falle der Nichtzahlung ist Pont unbeschadet der Bestimmungen von Ziffer 14 und ohne gerichtliche Intervention berechtigt, die Vereinbarung als aufgelöst zu erklären, die verkaufte Ware unbeschadet der Rechte von Pont, die Erfüllung der Vereinbarung zu beanspruchen, zurückzunehmen beide Fälle mit Entschädigung für etwaige Schäden, die Pont entstanden sind.
Bei nicht vollständiger und sofortiger Zahlung schuldet der Käufer Pont ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist er verpflichtet, neben dem Kaufbetrag und den Zinsen alle Kosten, einschließlich etwaiger Inkassokosten, die sich aus der Nichtzahlung ergeben.

Klausel 12 – Waren bereit für die Stornierung des Versands:

Wenn eine Bereitschaftslieferung vereinbart wurde, behält sich Pont das Recht vor, nach Abschluss der Produktion eine weitere Frist für den Kauf der Waren zu gewähren.
Wurde die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist gekauft, ist Pont berechtigt, die versandfertige Ware in Rechnung zu stellen und die Zahlung zu verlangen, unbeschadet des Rechts von Pont, diese Ware zu beanspruchen gekauft werden.
Wenn der Käufer ohne die Erlaubnis von Pont die von Pont angenommene Bestellung schriftlich storniert, wird Pont von der Verpflichtung zur Lieferung der Waren befreit, aber der Käufer wird durch die bloße Tatsache seiner Stornierung verpflichtet, Pont für alle Schäden und Verluste von Pont zu entschädigen profitieren.

Klausel 13 – Aufbewahrung des Titels:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pont, soweit und soweit der Eigentumsvorbehalt nach geltendem Recht des jeweiligen Landes gültig ist.
Auf Wunsch von Pont wird davon ausgegangen, dass der Käufer Pont bei allen Maßnahmen unterstützt, die zum Schutz des Eigentums von Pont an den Waren in dem betreffenden Land erforderlich sind.
Der Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt nicht die in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen beschriebene Risikoübertragung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern.
Der Käufer ist verpflichtet, Pont unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechte an Waren geltend machen, an denen Pont noch das Eigentum besitzt. Wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, sind wir durch eine einzige schriftliche Mitteilung berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen und auch die vorliegenden Bestellungen unbeschadet der von Pont zu stornieren Anspruch auf Entschädigung.

KLAUSEL 14 – VERPACKUNG / PROBEN, ETC. DES KÄUFERS:

Das Risiko von Bruch, Diebstahl, Verlust oder sonstigen Schäden an Verpackungen, Mustern und / oder anderen Gegenständen, die der Käufer Pont vorübergehend zur Verfügung gestellt hat, trägt der Käufer.

Aufgrund der raschen Entwicklung der Nachhaltigkeit in der Verpackungsbranche sowie lokaler Unterschiede bei Recyclingprozessen und Gesetzen dienen die in diesem Dokument enthaltenen Informationen nur zur Information.
Wir empfehlen Ihnen, das Update Ihrer örtlichen Vorschriften zu überprüfen.